Kosten für Osteopathie
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung werden leider nicht immer von privaten oder gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die osteopathische Behandlung ist immer eine Selbstzahlerleistung.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und im welchen Umfang die Behandlung in Ihrem Fall erstattet wird. Unabhängig davon bitte ich um ihr Verständnis, dass meine Rechnungen in voller Höhe zu begleichen sind.
Eine Behandlungssitzung kostet abhängig von der Diagnose und dem Gesundheitszustand:
Erstbehandlung inkl. Dokumentation, Vor- und Nachbereitung (Dauer 70-80 min): € 120
Folgebehandlung inkl. Dokumentation, Vor- und Nachbereitung (Dauer 60 min): € 95-110
Kosten für Physiotherapie
Zu Beginn der Physiotherapie vereinbare ich mit Ihnen ein Honorar mittels einer Honorarvereinbarung.
Ich bitte dabei um Verständnis, dass das vereinbarte Honorar unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu begleichen ist.
Zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse reichen Sie bitte die Honorarvereinbarung als Nachweis zusammen mit Ihrer Rechnung ein.
Bei Behandlungen auf ärztliche Verordnung werden die Therapiekosten in der Regel von den privaten Kassen übernommen. Nehmen Sie ggf. vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Für gesetzlich versicherte Patienten erfolgt die physiotherapeutische Behandlung auf Selbszahlerbasis.
Bitte entnehmen Sie die Behandlungskosten aus der Honorarliste: