Kosten für eine Osteopathie-Behandlung
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung werden von privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen ganz oder teilweise übernommen.
Auch einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Kosten für osteopathische Behandlungen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse und informieren sich über deren Vertragsbedingungen.
Das Honorar richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Eine Behandlungssitzung kostet:
Erstbehandlung inkl. Dokumentation, Vor-und Nachbereitung (Dauer 70-80 min): € 120
Folgebehandlung inkl. Dokumentation, Vor-und Nachbereitung (Dauer 60 min): € 95-100
Kosten für Physiotherapie
Zu Beginn der Physiotherapie vereinbare ich mit Ihnen ein Honorar mittels einer Honorarvereinbarung.
Ich bitte dabei um Verständnis, dass das vereinbarte Honorar unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen ist.
Zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse reichen Sie bitte die Honorarvereinbarung als Nachweis zusammen mit Ihrer Rechnung ein.
Bei Behandlungen auf ärztliche Verordnung werden die Therapiekosten in der Regel vollständig von den Kassen übernommen. Nehmen Sie ggf. vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären.
Bitte entnehmen Sie die Behandlungskosten aus der Honorarliste: